Bildende Kunst – Mitglieder

Johann Christian Annisius

Protonotar des Königlichen Kammergerichts

Gestorben 1758.
Von 1751 bis 1758 Mitglied der Preußischen Akademie der Künste, Berlin.
Von 1751 bis 1758 Direktor (kommissarisch) der Akademie der Künste.

Biographie

Annisius, Johann Christian, Pronotarius bei dem königlichen Kammergericht, Sohn des Geheimen Rats und Ober=Auditeurs (?) Johann Friedrich Annisius (...), wurde nach dessen 1751 erfolgten Ableben zum Secretair (...) der Academie der Künste ernannt und in die Mitglieder=Matrikel der Akademie eingetragen. Wie schon sein Vater mußte auch er das Directorat der Anstalt führen, da Le Sueur sich um dies letztere wenig bekümmerte. Daneben war er auch, da die Einkünfte der Akademie nicht ausreichten, hinreichende Lehrkräfte zu besolden, gezwungen, 1752 auch den Unterricht in der Optic zu übernehmen, den bis dahin Grischow erteilt hatte. Zwar wurde ihm hierfür der Professortitel zu Teil, aber seine schmalen Einkünfte nicht, oder vielmehr erst von 1755 ab erhöht, da er auch von diesem Jahre ab den Unterricht in der Geometrie erteilen mußte. Auf sein wiederholtes Ersuchen wurde schließlich 1756 Lesueur veranlaßt, die Directive der Akademie zu führen, um Annisius, der in den vorausgegangen Jahren wiederholt krank geworden war, ein wenig in seinen Arbeiten zu entlasten. Doch freute er sich dieses Zustandes nicht mehr lange, da er bereits im April 1758 zu Berlin verstarb. Ein Nachfolger wurde ihm nicht gegeben. Die die Akademie betreffenden Actenstücke blieben in Besitz der Familie Annisius bis sie 1813 der Akademie zurückgegeben wurden, die von deren Vorhandensein keine Kenntnis hatte.
(Auszug aus der Matrikel der Akademie der Künste)