Culture Watch  3/05

Kultur versus Freihandel.
Was kann eine UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt bewirken?

26.10.2005
Pariser Platz

Staatliche Subventionen, z.B. für Filme, bewirken Wettbewerbsverzerrungen. Ist dies für kulturelle Güter und Dienstleistungen zu rechtfertigen? Nein: „kultureller Artenschutz“ bevormundet die Bürger, sagen die einen. Ja: jedes Land hat ein Recht auf eigene Bilder und Geschichten, sagen die anderen, u. a. Wim Wenders: "Dieses Recht gilt es zu verteidigen. Für ganz Europa und damit für jede kleine Nation. Es wäre verheerend, im Rahmen eines neuen Handelsabkommens darauf zu verzichten."

Dieser Streit wird derzeit innerhalb der UNESCO ausgefochten: Anfang Juni verabschiedeten Vertreter von 120 UNESCO-Mitgliedsstaaten den Entwurf einer Konvention zu „Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen".  Ziel dieser "Magna Charta der Kulturpolitik" ist es, den Trend zu globaler Vereinheitlichung und Standardisierung in der Kultur zu bremsen: Anders als bei normalen Handelsgütern sollen bei kulturellen Gütern und Dienstleistungen Regelungen zum Schutze und zur Förderung von Vielfalt international anerkannt werden.

Der Entwurf wird der Generalkonferenz der UNESCO im Oktober zur Entscheidung vorgelegt. Noch ist nicht sicher, ob dieser die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten wird. Die Vertreter wichtiger Staaten, u. a. der USA und Australiens, haben den Entwurf heftig kritisiert.

Culture Watch  ist eine Veranstaltungsreihe von Akademie der Künste und Forum Goethe-Institut mit freundlicher Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung und film20.