3.11.2013, 20 Uhr

Akademie der Künste zur Künstlersozialkasse und zum Freihandelsabkommen

Herbst-Mitgliederversammlung der Akademie beschließt Appell

Die Künstlersozialkasse ist eine herausragende sozial- und kulturpolitische Errungenschaft und ein entscheidendes Instrument zur sozialen Absicherung der oft am Existenzminimum agierenden selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit muss die regelmäßige Überprüfung der zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichteten Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein. Andernfalls droht dem System der Bankrott (vgl. Pressemeldung vom 06. Juni 2013).

Die vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland droht ernsthaft Schaden zu nehmen, wenn Kulturgüter und -dienstleistungen in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA als allgemeines Wirtschaftsgut behandelt werden. So bestünde beispielsweise die Gefahr, dass die Buchpreisbindung gekippt wird. Die völkerrechtlich verbindliche Einhaltung und Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen darf nicht zum Verhandlungsgegenstand werden.

Wenn Kultur, Bildung und Politik darin übereinstimmen, dass Kreativität eine wichtige Ressource Europas im 21. Jahrhundert ist, dann gilt es, die mühsam errungenen Strukturen zum Schutz von Kreativwirtschaft und Kunst nicht leichtfertig zu opfern. Die Akademie der Künste appelliert an Regierung und Parlament die Funktion der Künstlersozialkasse zu stärken, damit sie weiterhin ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie appelliert an die Verhandlungsführer des Freihandelsabkommens, Kunst und Kultur im Sinne der ‚exception culturelle’, nicht zum Verhandlungsgegenstand zu machen.

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