20.10.2006

Akademie der Künste zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Berlin keine zusätzlichen Finanzhilfen von Bund und Ländern erhalten solle, darf Kultur und Wissenschaft der Stadt nicht zur Plünderung freigeben. Die Akademie der Künste appelliert an Politiker und Haushälter, den Empfehlungen des Gerichts, in den Bereichen Kunst und Wissenschaft zu kürzen, nicht zu folgen, weil damit entscheidende Standortfaktoren der Hauptstadt gefährdet würden. Die Universitäten wie die Kunst- und Kultureinrichtungen sind Zukunftsgaranten der Stadt.
Die Akademie der Künste fühlt sich solidarisch mit jenen Kulturinstitutionen, die zur finanziellen Verfügungsmasse geraten, wenn die politische Verantwortung für den Erhalt des Kulturbereiches nicht wahrgenommen wird.
Insofern ist die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Ausdruck des deutschen Provinzialismus und nicht eines weitsichtigen Föderalismus, der sich auch zu den besonderen Verpflichtungen der Hauptstadt als einer international ausstrahlenden Kulturmetropole bekennt.

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