6.2.2006

Erklärung der Akademie der Künste zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Erklärung der Akademie der Künste vom 4. 2. 2006

Die außerordentliche Mitgliederversammlung der Akademie der Künste am 3. und 4. Februar 2006 hat die Rücktrittserklärung ihres bisherigen Präsidenten Adolf Muschg entgegengenommen und danach Grund- und Detailfragen der Struktur und der Arbeit der Akademie in ihren beiden Häusern erörtert. Darüber hinaus fand eine lebhafte Diskussion über das Selbstverständnis und die Ziele der Akademie statt. Am Ende der zweitägigen Beratungen in Plenum und Sektionen stand eine mit großer Mehrheit verabschiedete Satzungsvorlage, die die Akademie der die Rechtsaufsicht führenden obersten Bundesbehörde zur Genehmigung vorlegen wird. Die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Senatsmitglieder findet turnusgemäß auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 28./29. April 2006 statt.


dpa-Meldung vom  5.2.2006

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Akademie der Künste hat sich eine neue Satzung gegeben, die noch vom Bund als Rechtsaufsicht bestätigt werden muss. «Die Entscheidungsbefugnisse des von Adolf Muschg viel gescholtenen Senats sind gestärkt worden», sagte der Publizist und Angehörige der Satzungskommission, Friedrich Dieckmann, am Sonntag nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Akademie. Auf der Versammlung wurde auch der Rücktritt Muschgs als Akademie-Präsident satzungsgemäß angenommen. Amtierender Präsident ist bis zur Wahl eines Nachfolgers auf der Frühjahrsmitgliederversammlung Ende April der bisherige Muschg-Stellvertreter Matthias Flügge. Einen Eklat am Rande gab es am Sonntag, als sich Muschg von der Pressekonferenz ausgeschlossen fühlte mit der Begründung, er habe «schon genug Öffentlichkeit» gehabt. Das nannte der 71-jährige Schweizer Schriftsteller «indiskutabel». Das sei auch kein gutes Vorzeichen für einen neuen Umgang der Akademie mit der Öffentlichkeit, wie er der dpa sagte. Flügge wies den Vorwurf zurück und meinte, es sei lediglich um die Besetzung des Podiums gegangen, ansonsten stehe es jedermann frei, sich an einer Pressekonferenz zu beteiligen. Mit den Worten «Habemus constitutionem - wir haben eine Satzung!» zeigte sich Dieckmann optimistisch über die Zukunft der Künstlersozietät mit erneuerten Strukturen. Flügge betonte, die Akademie sei «kein Präsidentenwahlverein», der Präsident sei «Erster unter Gleichen». Von den fast 100 Teilnehmern der Mitgliederversammlung hätten am Ende 59 an der Abstimmung teilgenommen, es habe drei Gegenstimmen gegeben. Bei der endgültigen Abstimmung Ende April nach einem positiven Votum des Bundes muss aber ein Quorum von mindestens 68 Mitgliedern der 370 Mitglieder zählenden Akademie erreicht werden. Muschg warf der Akademie in seiner Abschiedsrede, die auf der Pressekonferenz verteilt wurde, ungenügenden Reformwillen, eine «dilettantische Organisation» und «Selbstgenügsamkeit» vor. Er habe das Haus so nicht führen können und sei dem Senat auch «viel zu oft gefällig gewesen». Manche Kollegen unter den Mitgliedern «mögen sich für Stützen der Akademie halten, aber sie sind eine Belastung für sie, und in leitende Ämter sollte man sie nicht wählen», meinte Muschg. «Das Haus liebt die Bewegung nicht. Es weiß seine toten Mitglieder wunderbar zu feiern...Um unter uns zu bleiben, brauchten wir nicht zwei Häuser, und schon gar nicht eine Adresse am Pariser Platz», am «öffentlichsten Platz der Republik». Die Akademie werde ihrer nationalen Bedeutung nicht gerecht und verstehe sich immer noch wie in West-Berliner Zeiten als primär regionaler Veranstalter. Und das wertvolle Archiv mit über 800 Künstlernachlässen sei «noch immer ein Fremdkörper» an der Akademie.

Präzisierung zur Berichterstattung in den Medien über die Pressekonferenz der Akademie der Künste vom 5.2.2006

Die Akademie der Künste legt im Zusammenhang mit ihrer Erklärung vom 4.2.2006 und Verkürzungen in der Berichterstattung auf folgende Punkte Wert:

1. Die außerordentliche Mitgliederversammlung am 3. Februar 2006 hat den im Dezember 2005 satzungswidrig erfolgten Rücktritt ihres bisherigen Präsidenten nicht angenommen, sondern entgegengenommen.

2. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat am 4. Februar 2006 keine Satzung, sondern eine Satzungsvorlage verabschiedet. Beschlossen werden kann die Satzung erst nach der Genehmigung durch die oberste Bundesbehörde.

3. Friedrich Dieckmann hat als Referent der Redaktionsgruppe Satzung des Senats in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass das Akademiegesetz des Bundes die bisherigen Befugnisse des Senats bekräftigt hat und dass die künftige Satzung die Befugnisse des Präsidenten gegenüber der bisherigen Satzung stärken wird.

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