13.6.2006

In einem Schreiben an die Bundeskanzlerin mahnt die Akademie der Künste Korrekturen der geplanten Föderalismusreform an

Die Akademie der Künste erfüllt mit Sorge, daß die geplante Föderalismusreform, die noch vor der Sommerpause des Parlaments verabschiedet werden soll, im vorliegenden Gesetzentwurf negative Auswirkungen auf die zukünftige Kulturförderung des Bundes und vor allem auf deren Entwicklungsmöglichkeiten haben kann. In einem Brief an die Bundeskanzlerin vom 12. Juni 2006 plädiert Akademie-Präsident Klaus Staeck dafür, den Bund kulturpolitisch nach innen und außen zu stärken. An die Bundeskanzlerin richtet er die dringende Bitte, den Reformentwurf „dahingehend klarzustellen, daß dem Bund kulturpolitische Handlungsoptionen auch in Zukunft nicht genommen werden und darüber hinaus eine eindeutige Vertretung der kulturpolitischen Interessen der Bundesregierung im Ausland durch einen Vertreter des Bundes erfolgen kann.“
 
Die Große Koalition hat in ihrer Vereinbarung vom 18. November 2005 festgehalten, daß „die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern ... unberührt (bleibt)“. Diese Vereinbarung vermittelt zwar den Eindruck, daß der beschriebene status quo unverändert fortbesteht. Die Akademie der Künste teilt diese Auffassung nicht. Mit Sorge sieht sie, daß die Bestandssicherung auch zu einem Stillstand in der Kulturarbeit führen kann. Die Akademie der Künste befürchtet, daß künftig jede neue Initiative der Bundesregierung im kulturellen Bereich, unter Hinweis auf die Koalitionsvereinbarung, dem Widerstand der Länder begegnen könnte. Denn diese könnten unter Berufung auf ihre Eigenständigkeit gemeinsame Finanzierungen aus prinzipiellen Erwägungen von vorneherein ausschließen. (Siehe Bildungspolitik).

Auch in der EU müssen die gesamtstaatlichen kulturpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt wahrgenommen werden: gerade im Hinblick auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen für kreative Arbeit, beispielsweise durch Einflußnahme auf Urheber-, Steuer- und Sozialrecht. Seit der Einführung des Amtes des Staatsministers für Kultur und Medien hat dessen Mitwirkung auf europäischer Ebene die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Kultur erheblich verstärkt. Es ist für die gesamtstaatliche Kulturpolitik wichtig, daß die Bundesregierung durch Aufwertung ihres Beauftragten für Kultur und Medien ihre Handlungsoptionen behält und erweitert, ohne daß ihr durch die Föderalismusreform gestärkte Länderinteressen entgegen gehalten werden können.

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