Samstag, 27. Januar 2018
13.30 – 15.00 Uhr

PANEL
Juristische Interventionen zur Aufarbeitung des (post-)kolonialen Unrechts durch europäische Staaten 

Nicht nur während der formalen Kolonialherrschaft, sondern auch um die Unabhängigkeit und die volle Erlangung von Selbstbestimmung, Autonomie und Souveränität zu verhindern, griffen die europäischen Regierungen auf massive Gewalt zurück. Großbritannien schlug den Mau-Mau-Aufstand in Kenia blutig nieder, in Algerien wurden systematisch Menschen gefoltert und ermordet. Die Verstrickungen Belgiens in die Ermordung des kongolesischen Präsidenten Patrice Lumumbas sind bis heute unaufgeklärt. Angehörige von in Indonesien Ermordeten klagten in den Niederlanden erfolgreich auf Entschädigung. Opfer des Mau-Mau-Aufstandes bekamen in Großbritannien Entschädigung zugestanden. Welche juristischen Interventionen waren erfolgreich und wie lässt sich die Aufarbeitung der Kolonialverbrechen unterstützen? Wie lässt sich erklären, dass in deutschen Archiven immer noch menschliche Überreste von Ermordeten sowie geraubte Kulturobjekte lagern?

Liesbeth Zegveld (Anwältin, Prakken d’Oliveira, Niederlande)
Christophe Marchand (Anwalt, Cabinet d’avocats Jus Cogens, Belgien)
Mnyaka Sururu Mboro (Mchagga Lehrer und Aktivist, Postkolonial e.V., Deutschland)
Christian Bommarius (Journalist und Autor, Deutschland)
Moderation: Claire Tixeire (Juristin, ECCHR, Deutschland)

 

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