11.6.2013

Endlich Rechtssicherheit für Regisseure und Choreographen

Mit Erleichterung und Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass das Jahressteuergesetz 2013 nach monatelangem parteipolitischem Ringen jetzt verabschiedet werden konnte.
Die darin enthaltene Befreiung der Bühnenregisseure und -choreographen von der Umsatzsteuer beendet die Ungleichbehandlung dieser Künstlergruppen mit anderen (wie Dirigenten und Schauspielern) und gibt ihnen ab sofort Rechtssicherheit. Bundestag und Bundesrat bekennen sich mit dieser Entscheidung zur speziellen Förderungswürdigkeit der international herausragenden deutschen Theaterlandschaft und zu dem „immensen Stellenwert“ (Kulturstaatsminister Bernd Neumann), den Regie- und Choreographieleistungen darin einnehmen.

Klaus Staeck   
Präsident der Akademie der Künste

Ulrich Matthes
Direktor der Sektion Darstellende Kunst der Akademie der Künste

(vgl. Pressemitteilung vom 22.03.2013)

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