Sonderstipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen

Der Bewerbungszeitraum ist abgelaufen. Es wurden 349 Stipendien in Höhe von 9.000 Euro vergeben.

Die Akademie der Künste vergab im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegten Programms NEUSTART KULTUR im Jahr 2022 das Sonderstipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen zur Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten, die in der Kooperation zwischen Künstler*innen entstehen. Das Stipendium soll zudem die Vernetzungen zwischen Kunst, Bildung und Zivilgesellschaft fördern und neue künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Wirkung unterstützen.

Das Stipendium wurde für den Förderzeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 vergeben.

In einem Antrag konnten sich ein bis maximal vier Künstler*innen mit einem Kooperationsvorhaben bewerben.

Ausdrücklich erwünscht waren Kooperationsvorhaben, auf die ein oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen, also Vorhaben die:

  • spartenübergreifend entwickelt werden,
  • neue kollektive Formen der künstlerischen Praxis erproben,
  • an Schnittstellen von Kunst und Bildung entstehen, ob in der künstlerischen Forschung oder in der Kulturellen Vermittlung,
  • in zivilgesellschaftlichen Kontexten geplant sind, zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, soziokulturellen Zentren, gemeinnützigen Vereinen,
  • jenseits eingespielter Erfahrungen in Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern entstehen.

Wer konnte sich bewerben?

Antragsberechtig waren professionell arbeitende Künstler*innen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Baukunst, Bildende Kunst, Literatur sowie Film- und Medienkunst/Hörspiel, die in Deutschland ansässig sind. Alle an dem Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen müssen den Nachweis der Professionalität erfüllen.
Inhaltlich am Kooperationsvorhaben beteiligte Partner, die keine professionell arbeitenden Künstler*innen und/oder nicht in Deutschland ansässig sind (z. B. öffentliche Einrichtungen, soziokulturelle Zentren, Vereine, natürliche und juristische Personen) können keine Förderung erhalten.

Der Antrag wurde von einem*einer der am Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen unter Mitwirkung aller am Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen gestellt.

Höhe des Stipendiums

Jede*r am Antrag des Kooperationsvorhaben beteiligte Künstler*in erhält ein Stipendium in Höhe von 9.000 Euro.

Über die Vergabe der Stipendien entschied eine Fachjury aus Künstler*innen, Kurator*innen und Mitgliedern der Akademie der Künste.

Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stipendiums waren:

  • der zukunftsweisende und nachhaltige Entwurf des Kooperationsvorhabens,
  • die künstlerische Konsequenz und Entwicklungsfähigkeit,
  • das Potential einer gesellschaftlichen Relevanz.

Die Gleichstellung aller Geschlechter war Teil der Auswahlkriterien.

Im Ausschreibungszeitraum 1. April – 30. April 2022 gingen insgesamt 1.600 Anträge bestehend aus 3341 Bewerbenden ein. Davon wurden 157 Anträge bewilligt und 351 Stipendien vergeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ.

Geförderte Künstler*innen

Manuel Abramovich
Micha Afkham
Tara Afsah
Dagmar Aigner
Franziska Aigner
Mehmet Aktas
Daniel Allen Oberto
Volker Altwasser
Frank Amann
Christopher Amm
Ivan Andrianov
Anabela Angelovska
Michael Annoff
Henriette Artz
Daniel Augschöll

Peter Badel
Gamma Bak
Graham Baldwin
Gilad Baram
Ortrun Bargholz
Marlene Bart
Lucia Bauer
Miriam Bauer
Laura Becker
Lucy Beech
Susanne Beer
Anastasiia Belousova
Hada Benedito
Franziska Benkel
Irina Berezneva
Victoria Helene Bergemann
Birte Bernstein
Madeleine Bernstorff
Francesca Bertin
Sebastian Berweck
Kristin Bethge
Britt Beyer
Anna Marlene Bicking
Klara Bindl
Magnus Bjerk
Manfred Blank
Sophie Blomen
Adrian Blount
Maurits Boettger
Katharina Böhme
Aline Bonvin
Tatiana Brandrup
Felicia Brembeck
Antonia Breme
Kirsten Bremehr
Susan Buckow
Markus Bühler
Welket Bungué
Jens Burde
Konstantin Achmed Bürger
Peter Burkhard
Verena Buttmann
Frieder Butzmann

Filipa César
Lijung Choi
Wai Isaac Chong
Hüseyin Cirpici
Leonhard Clemens
Anete Colacioppo
Camilo Colmenares
Maria Colusi
José Contreras Aguad
Ben Cruchley

Anso Dautz
Zé de Paiva
José Délano
Marcel Dickhage
Sky Dietrich
Michael Disqué
Lulu Dombois
Hannah Dörr
Antonio Duarte

Moritz Ebeling
Thomas Ebermann
Kathrin Ebmeier
Juliane Ebner
Jennifer Eckert
Oswald Egger
Anna Ehrenstein
Roman Ehrlich
Leon Eisermann
Susanne Elgeti
Rosalia Engchuan
Judith Engel
Zita Erffa

Daniel Falb
Pascal Fendrich
Ana Filipovic
Robin Fischer
Floros Floridis
Laura Fong Prosper
Barbara Frankenstein
Johannes Frisch

Roberto Gallegos
Iacopo Gallico
Jonas Gaube
Laurentia Genske
Eva Gentner
Bogdan Georgescu
Anja Gerecke
Maria Gibert
Giw
Volker Gläser
María Amparo Gomar Vidal
Romina González
Isabel Gonzalez Toro
Aleko Gotscheff
Max Christian Graeff
Luana Gregory
Martin Gressmann
Shklyar Grigory
Chris Grodotzki
Annett Gröschner
David-Simon Groß
Norman Grotegut
Hanna Grześkiewicz
Mirijam Günter
Mireia Guzmán

Max Hacke
Ralph Hammerthaler
Benedikt Hartl
Werner Haypeter
Manuel Heck
Martina Hefter
Klemens Hegen
Vera Heinemann
Markus Heinsdorff
Anna Hepp
Thomas Hesse
Benjamin Hiesinger
Jacob Höhne
Alexandra Hopf
Samuel Hopkins
Pepa Hristova
Diana Hubel
Anna Lucia Huber
Katharina Huber

Irene Izquierdo

Klaus Janek
Cornelia Jentzsch
Bernd Jestram
Sae-Yun Jung

Laura Kansy
Miro Kaygalak
Fabiane Kemmann
Anthea Kennedy
Alica Khaet
Maximilian Kiepe
Eren Kilic
Kilonzo
Jung Sun Kim
Lothar Kittstein
Johanna Klingler
Karolin Klüppel
Constanze Knapp
Stephan Koeperl
Volker Koepp
Alisa Kolosova
David Kono
Ada Kopaz
Rebecca Pokua Korang
Thorsten Krämer
Michael Kraus
Stefan Krauss
Jelka Kretzschmar
Gerd Kroske
Judith Kuckart
Annette Kufner
Marco Kugel
Anne Kuhn
Katharina Kummer
Can Kurucu

Selina Lampe
Jan Langhammer
Esther Lee Freyer
Dana Leichsenring
Rebecca Lenton
Hanna Lenz
Avri Levitan
David Liebermann
Leonardo Lina
Michel Links
Patrice Robert Lipeb
Markus Liske
Karina Liutaia
Federica Loi
Claus Löser

Marian Manten
Jessie Marino
Lukas Marxt
Lisa-Katrina Mayer
Jochen Meißner
Cedric Meister
Andreas Merz Raykov
Arwed Messmer
Dorothee Metz
Benjamin Meurer
Merle Michaelis
Helke Misselwitz
Ritu Mittal
Igor Shin Moromisato
Jakobine Motz
Meryem Moutaoukkil
Eleni Mouzourou
Ann-Kathrin Müller
Thorsten Müller
Jurena Muñoz

Chie Nagai
Adrian Nagel
Anja Neuefeind
Sina Niemeyer
Barbara Niklas
Rà Nikolaidis
Dominik Noé
Roya Noorinezhad

Naomi Kelechi Odhiambo
Julia Oelkers
Mio Okido
Timo Ott

Laura Paetau
Simon(e) Jaikiriuma Paetau
Rocco Pagel
Javier Palicio
Andre Patten
Chih Ying Peng
Carolina Pepe
Isabel Pin
Anne-Christin Plate
Martin Plüddemann
Ursula Ponn
Manja Präkels
Hanna Prenzel

Ekaterina Raykova-Merz
Jana Reddemann
Lucas Rehnman
Juli Reinartz
Benedict Reinhold
Max Reiniger
Ana Ribeiro
Julian Rieken
Pedro Henrique Risse
Simon Rittmeier
Zoë Ritts
Ina Rommee
Edgardo Rudnitzky
Stefan Rummel
Tama Ruß

Anike Joyce Sadiq
Cemile Sahin
Bernhard Sallmann
Sophie Salzer
Natthapong Samakkaew
Tara Jade Samaya
Pablo Santacana López
Anna Sarvira
Mira Sasse
Michael Saup
Michael Sayles
Julia Schäfer
Evamaria Schaller
Jens Scherer
Elvira Schlegel
Robert Schlicht
Romana Schmalisch
Sonja Lena Schmid
Franziska Schneeberger
Karoline Schneider
Julia Schnittger
Susanna Schoenberg
Alexander Schubert
Anna Luise Schubert
Torsten Schubert
Therese Schuleit
Michael Schumacher
Cathleen Schuster
Johanna Schütt
Hannah Schwegel
Ana-Felicia Scutelnicu
Raksa Seelapan
Kirsten Seeligmüller
Steffen Sennert
Elnaz Seyedi
Jean-Michel Shcherbak
Sum-Sum Shen
Abou Bakar Sidibe
Ivana Sidzimovska
Bruno Siegrist
Daniel Smutny
Merlyn Solakhan
Dasniya Sommer
Mitch Speed
Carsten Stabenow
Katrin Stangl
Ernst Markus Stein
Mona Steinwidder
Matthias Sterba
Rainer Strecker
Nele Stuhler
Merle Sudbrock
Irina Sulaver
Florian Summa
Steffen Sünkel
Marina Sylla

Pilvi Takala
Baris Tangobay
Sissi Tax
Katia Tchemberdji
Alex Tetsch
Mirjam Thomann
Suse Tietjen
Andreas Töpfer
Felix Toth
Kristof Trakal

Sarnt Utamachote

Christin Vahl
Vanessa Valk
Katrin Vellrath
Andre Vida
Burghard Vogel
Joel Vogel
Timm Völker
Maria Votti

Paul Wagner
Juan Felipe Waller
Harry Walter
Arno Waschk
Robin Weißenborn
Karin Weissenbrunner
Ralf Wendt
Dorothee Wenner
Tina Wilke
Judith Wilske-Stewner
Maria Winiarski
Sylvia Winkler
Michael Winter
Sebastian Wirsching
Rafael Wolff

Eunsung Yang
Regina Yantian
Laurie Young

JD Zazie
Miguel Angel Zermeno Gonzales
Johanna Ziemer
Barbara Zoschke

FAQ – Fragen und Antworten zum Sonderstipendium INITIAL 2

Ziel von INITIAL 2 – Neue Kooperationen ist die Förderung der Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten, die in der Kooperation zwischen Künstler*innen entstehen. Das Stipendium soll zudem die Vernetzungen zwischen Kunst, Bildung und Zivilgesellschaft fördern und neue künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Wirkung unterstützen.

Ausdrücklich erwünscht sind Kooperationsvorhaben, auf die ein oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen, also Vorhaben die:

  • spartenübergreifend entwickelt werden,
  • neue kollektive Formen der künstlerischen Praxis erproben,
  • an Schnittstellen von Kunst und Bildung entstehen, ob in der künstlerischen Forschung oder in der Kulturellen Vermittlung,
  • in zivilgesellschaftlichen Kontexten geplant sind, zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, soziokulturellen Zentren, gemeinnützigen Vereinen,
  • jenseits eingespielter Erfahrungen in Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern entstehen.
  • Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Künstler*innen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Baukunst, Bildende Kunst, Literatur sowie Film- und Medienkunst/Hörspiel, die in Deutschland ansässig sind.
  • In einem Antrag können sich ein bis maximal vier Künstler*innen mit einem Kooperationsvorhaben bewerben.
  • Alle an dem Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen müssen den Nachweis der Professionalität erfüllen.
  • Inhaltlich am Kooperationsvorhaben beteiligte Partner, die keine professionell arbeitenden Künstler*innen und/oder nicht in Deutschland ansässig sind (z.B. öffentliche Einrichtungen, soziokulturelle Zentren, Vereine, natürliche und juristische Personen) können keine Förderung erhalten.

Professionalität ist gegeben, wenn entweder

  • der Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband für Künstler*innen der o. g. Kunstsparten oder in der Künstlersozialkasse vorliegt oder
  • eine Ausbildung an einer deutschen Universität oder Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (gemäß anabin-Liste) abgeschlossen wurde oder
  • eine mehrjährige professionelle künstlerische Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst nachgewiesen werden kann.

Das Stipendium zielt auf die Förderung der Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten, die in der Kooperation zwischen Künstler*innen bzw. in der Zusammenarbeit mit Partnern entstehen. Die Bewerbung von Einzelkünstler*innen ist jedoch möglich.

Jedes Stipendium ist mit 9.000 Euro pro Künstler*in dotiert.

Jede*r der maximal vier an einem Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen erhält ein Stipendium in Höhe von 9.000 Euro. 

Die Laufzeit des Stipendiums (Förderzeitraum) ist vom 1.7.2022 bis zum 31.12.2022.

Das Stipendium wird an maximal 352 Künstler*innen vergeben.

Die zeitgleiche Förderung aus Mitteln des Bundes (einschließlich anderer NEUSTART KULTUR Programme), der Länder und Kommunen und des Sonderstipendiums INITIAL 2 ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Stipendien privater Förderer oder wenn die monatliche Fördersumme in einem anderen Stipendienprogramm weniger als 750 Euro (50% der monatlichen Fördersumme des Stipendiums aus INITIAL 2) beträgt; in diesen Fällen ist eine Kumulierung unabhängig von den Förderzeiträumen zulässig.

Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Sonderstipendium schließt die Inanspruchnahme von Leistungen des Bundes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie, die einem anderen Zweck dienen (wie zum Beispiel die Überbrückungshilfe), nicht aus.

Ergeht vor der Bescheidung des Antrags des Sonderstipendiums INITIAL 2 – Neue Kooperationen ein positiver Bescheid einer anderen Förderung, muss der Antrag auf das Sonderstipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen im Falle einer Zeitüberschneidung unverzüglich zurückgenommen werden. Wird das Sonderstipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen gewährt, so müssen im Falle einer Zeitüberschneidung etwaige weitere Anträge in anderen Stipendienprogrammen unverzüglich zurückgenommen bzw. dürfen nicht eingereicht werden.

Die Stipendien sind an das zu fördernde Kooperationsvorhaben und alle am Antrag beteiligten Künstler*innen gebunden. Können ein oder mehrere Künstler*innen nach Eingang des Antrags auf Grund einer ausschließenden Doppelförderung oder eines anderen Grundes nicht weiter Teil des Antrags sein, muss das komplette Kooperationsvorhaben zurückgezogen werden.

Wird im Nachgang festgestellt, dass anhand der in den Fördergrundsätzen genannten Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit anderen Förderprogrammen zuwidergehandelt wurde, ist das Stipendium von INITIAL 2 – Neue Kooperationen vollumfänglich zurückzuzahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Angaben über Tatsachen, die für die Förderentscheidung von Bedeutung sind, eine Betrugsstrafbarkeit begründen (§§ 263, 264 StGB) können, sofern diese Angaben in der Absicht erfolgen, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ja. Die Stipendien sind an das zu fördernde Kooperationsvorhaben und alle am Antrag beteiligten Künstler*innen gebunden. Können ein oder mehrere Künstler*innen nach Eingang des Antrags auf Grund einer ausschließenden Doppelförderung oder eines anderen Grundes nicht weiter Teil des Antrags sein, muss das komplette Kooperationsvorhaben zurückgezogen werden.

Nein, jede*r Künstler*in kann nur einen Antrag stellen bzw. nur an einem Kooperationsvorhaben beteiligt sein.

Die Antragstellung erfolgt ab dem 1.4.2022 ausschließlich online: initial2.adk.de

Der Antrag muss von einem*einer der am Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen gestellt werden. Der*die Hauptantragsstellende ist für die Einreichung des Antrags im Bewerbungsportal verantwortlich.

Er*Sie wird während der Antragstellung aufgefordert, die weiteren am Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen per E-Mail einzuladen, am Online-Antrag mitzuarbeiten. Erst wenn diese ihre Angaben und Unterlagen eingereicht haben kann der*die Hauptantragsstellende den Antrag verbindlich absenden.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte ab dem 1.4.2022 dem Bewerbungsportal.

Das Stipendium wird im Zeitraum vom 1.4. bis zum 30.4.2022 offen ausgeschrieben. Es werden maximal 1.600 Anträge nach Reihenfolge des Eingangs angenommen. Danach wird das Bewerbungsportal geschlossen, spätestens am 30.4.2022 um 23:59 Uhr.

Um die deutsche Seite des Bewerberportals angezeigt zu bekommen, gehen Sie bitte oben rechts auf den Sprachschalter. Für eine Ansicht in deutscher Sprache stellen Sie den Sprachschalter bitte auf EN-GB –  English (British).

Im Bewerbungsportal sind personenbezogene Angaben zu allen beteiligten Künstler*innen sowie folgende Unterlagen einzureichen:

Nur vom Hauptantragsstellenden einzutragen sind (direkt im Bewerbungsportal):

  • Anzahl und Namen der am Kooperationsvorhaben beteiligten Künstler*innen
  • Titel und inhaltliche Beschreibung des Kooperationsvorhabens (maximal 450 Wörter)
  • Zuordnung des Kooperationsvorhabens zu einer der folgende Kunstsparten: Baukunst, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst/ Hörspiel, Literatur, Musik, Interdisziplinär
  • Beschreibung des Kooperationsformats (Bitte beschreiben Sie die spezifische Form der Kooperation zwischen den beteiligten Künstler*innen sowie die (optionale) Zusammenarbeit mit Partnern; maximal 450 Wörter).

Von jedem*r beteiligten Künstler*in einzureichen sind:

  • Portfolio bzw. Dokumentations-/ Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit (keine Kataloge)
    Pro Künstler*in:
    1 PDF-Datei max. 5 Seiten, max. Dateigröße: 50 MB
    Sowie optional
    1 Audio- oder Videofile (mp3, mp4, wav, mov) (max. 10 min.) oder 1 Vimeo bzw. Youtube Link (max. 10 min.)
  • Künstlerische Vita, 1 Dokument, max. Dateigröße: 50 MB (pdf, png, jpg, jpeg)
  • Nachweis der künstlerischen Professionalität, max. 5 Dokumente, max. Dateigröße: 50 MB (pdf, png, jpg, jpeg) (weitere Informationen siehe FAQ 4).

Der Antrag kann in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

Es müssen keine Bestätigungen für eine geplante Zusammenarbeit mit Partnern, die keine professionell arbeitenden Künstler*innen und/oder nicht in Deutschland ansässig sind (z.B. öffentliche Einrichtungen, soziokulturelle Zentren, Vereine, natürliche und juristische Personen) bei der Antragstellung eingereicht werden. Bitte legen Sie die Art der Zusammenarbeit in der Beschreibung des Kooperationsformats dar.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Fachjury aus Künstler*innen, Kurator*innen und Mitgliedern der Akademie der Künste.

Ausschlaggebende Kriterien für eine Förderung sind:

  • der zukunftsweisende und nachhaltige Entwurf des Kooperationsvorhabens,
  • die künstlerische Konsequenz und Entwicklungsfähigkeit
  • sowie das Potential einer gesellschaftlichen Relevanz. 

Die Gleichstellung aller Geschlechter gehört zu den Grundsätzen des Auswahlverfahrens.

Über eine Zu- bzw. Absage werden Sie ab Mitte Juni 2022 per E-Mail informiert.

Grundlage für die Bewilligung des Stipendiums, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Zuwendungsbescheid an die Künstler*innen, der per Post zugestellt wird. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten: 7.500 Euro im Juli 2022 und 1.500 Euro nach Eingang des Zwischenberichts im Dezember 2022 auf ein deutsches Girokonto. Vor der Auszahlung ist eine Überprüfung der Personenidentität notwendig.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Zuwendungsbescheid.

Eine Umsetzung ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Das Stipendium kann auch für vorbereitende Arbeiten genutzt werden.

Der*Die Hauptantragstellende verpflichtet sich, das durch das Stipendium ermöglichte Kooperationsvorhaben in Form eines Zwischenberichts sowie eines Sachberichts zu dokumentieren. 

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinreichung oder unvollständiger Einreichung des Zwischenberichts und des Sachberichts das Stipendium vollständig zurückgezahlt werden muss.

Im Zwischenbericht ist darzustellen, wie sich das Kooperationsvorhaben konkretisiert hat, welche Schritte bereits erfolgt sind und welche Perspektive sich mit der Kooperation abzeichnet.

Der Zwischenbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zwischen dem 10.10.2022 und 1.11.2022 online über initial2.adk.de einzureichen. Hierzu erhält der*die Antragsstellende erneut Zugang zum Portal. Genauere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

Mit Abschluss des Stipendienzeitraumes ist pro Antragstellung ein Sachbericht in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Zwischenbericht kann Teil des Sachberichtes sein.

Im Sachbericht ist darzustellen, wie das Stipendium zur Recherche und Entwicklung des künstlerischen Kooperationsvorhabens genutzt wurde. Der Abschluss des Projektes wird nicht gefordert. Über die konkrete Mittelverwendung muss kein Nachweis erbracht werden.

Der Sachbericht ist bis zum 15.1.2023 online über initial2.adk.de einzureichen. Hierzu erhält der*die Antragstellende zum Ende des Stipendienzeitraumes erneuten Zugang zum Portal. Genauere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

In allen zuwendungsbezogenen Publikationen/ Veröffentlichungen ist auf die Förderung unter Verwendung des Logos der Akademie der Künste und NEUSTART KULTUR hinzuweisen und folgende Formulierung aufzunehmen:

„Gefördert durch die Akademie der Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR“.

Die Bereitstellung der Logos zum Download erfolgt auf dieser Website.

Nein, dem Antrag müssen keine Belege über Honorarausfälle, Kontoauszüge, Kostenkalkulationen etc. beigelegt werden.

Da es sich um ein Stipendium handelt, verzichten wir auf einen zahlenmäßigen Nachweis und bitten lediglich um die Vorlage des o.g. Zwischenberichts und des Sachberichts, aus dem die ordnungsgemäße Verwendung hervorgeht. 

Die Akademie der Künste kann die Verwendung des Stipendiums bei Vermutung zweckfremder Nutzung prüfen und bei Feststellung einer zweckfremden Verwendung die gewährten Zuwendungen ganz oder teilweise zurückfordern (§ 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VwVfG). Dasselbe gilt bei Nichteinreichen von Zwischenbericht und Sachbericht.

Ja, das Stipendium steht allen oben genannten Personen offen. Weiterführende Informationen zum Thema SGB II und Grundsicherung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich ist es möglich, das Stipendium zu beantragen und gleichzeitig Arbeitslosengeld I zu beziehen. Wichtig ist hier, dass Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt durch die Arbeit an Ihrem Projekt nicht beeinträchtigt wird. Auch dürfen Sie keine Einnahmen aus dem Projekt generieren bzw. müssen diese Ihrer zuständigen Arbeitsagentur mitteilen. Falls weitere Fragen zu der Kombinierbarkeit bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in bei der Arbeitsagentur.

Nein, Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Nein, das Stipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Weiterführende Informationen zum Thema Grundsicherung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Die Stipendien dienen nicht der Absicherung des Lebensunterhalts. Sie verfolgen einen darüber hinausgehenden Zweck. Wie sie eingesetzt wurden, beschreibt der*die Antragstellende im Zwischenbericht und im Sachbericht.

Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.

Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn der Hauptwohnsitz vor dem 31.12.2022 in einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt wird oder wenn kein fristgerechter Eingang des Zwischenberichts und des Sachberichts erfolgt. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen.

Subventionsbetrug begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben macht, um eine zweckgebundene Förderung der öffentlichen Hand (Subvention) zu erhalten, oder wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, Änderungen zu diesen Angaben zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Angaben über Tatsachen, die für die Förderentscheidung von Bedeutung sind, eine Betrugsstrafbarkeit begründen (§§ 263, 264 StGB) können, sofern diese Angaben in der Absicht erfolgen, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Zahlungen aus dem nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Künstlerstipendium sind in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Die mit dem Stipendium beglichenen Betriebsausgaben sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eingetragen werden. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

Ausdrücklich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich beim Stipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen um eine steuerfreie Zahlung handelt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wir behalten uns vor, die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen. Sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Sachberichts keine weitere Nachricht von uns erhalten, gilt Ihr Fördervorgang bei uns als abgeschlossen.

Haben Sie noch Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an initial2@adk.de.

Logos zum Download

In allen zuwendungsbezogenen Publikationen/Veröffentlichungen ist auf die Förderung unter Verwendung des Logos der Akademie der Künste und NEUSTART KULTUR hinzuweisen und folgende Formulierung aufzunehmen:

„Gefördert durch die Akademie der Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR.“

Logo Akademie der Künste im Format .eps
Logo Akademie der Künste im Format .jpg

Logo Neustart Kultur im Format .eps
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Zur korrekten Verwendung der Logodateien stehen Ihnen bei Bedarf die folgenden Informationen bereit:

PDF zur Verwendung des Logos der Akademie der Künste
PDF zur Verwendung des Logos des Förderprogramms Neustart Kultur