1.9.2013, 10 Uhr

Alfred-Döblin-Stipendium 2014

Bewerbungen können bis zum 30. September 2013 eingereicht werden

Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiaten und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.

Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.

In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von Euro 1.100.- monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.

Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des PEN-Zentrum Deutschland und der Kulturverwaltung des Berliner Senats an.

Bewerbungen sind zu richten an:

Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Aufenthaltsstipendium
c/o Akademie der Künste
Sektion Literatur
Pariser Platz 4
10117 Berlin-Mitte

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2014 endet am 30. September 2013.


Bewerbungsunterlagen für ein Alfred-Döblin-Stipendium 2014